05.02.2023
Befugnisse, Aufgaben und Pflichten
Im Gesetz über den Regionalverband Ruhr (RVR) sind sowohl Bildung und Befugnisse der Organe des Regionalverbandes Ruhr (RVR), das sind die Verbandsversammlung, der Verbandsausschusses und die/der Regionaldirektor/in, als auch deren Aufgaben und Pflichten geregelt.
Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürgern in der Metropole Ruhr konnten erstmals im Herbst 2020 ihre Vertreterinnen und Vertreter in der RVR-Verbandsversammlung, dem Ruhrparlament, direkt wählen.
Ermöglicht wurde die Direktwahl durch eine Novelle des RVR-Gesetzes aus dem Jahr 2015