Zum Hauptinhalt
Hinweis: Um die korrekte Darstellung der Seite zu erhalten, müssen Sie beim Drucken die Hintergrundgrafiken erlauben.
05.02.2023

Befugnisse, Aufgaben und Pflichten

Im Gesetz über den Regionalverband Ruhr (RVR) sind sowohl Bildung und Befugnisse der Organe des Regionalverbandes Ruhr (RVR), das sind die Verbandsversammlung, der Verbandsausschusses und die/der Regionaldirektor/in, als auch deren Aufgaben und Pflichten geregelt.
 

Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürgern in der Metropole Ruhr konnten erstmals im Herbst 2020  ihre Vertreterinnen und Vertreter in der RVR-Verbandsversammlung, dem Ruhrparlament, direkt wählen.

Ermöglicht wurde die Direktwahl durch eine Novelle des RVR-Gesetzes aus dem Jahr 2015